Viele können wohl das Wort Datenschutzbestimmung nicht mehr hören – Unwort des Jahres 2018 – haha. Was hat es uns gebracht? Ein mega volles Postfach, ganz schön viele Vorschriften und überhaupt keinen Durchblick. Bewusst halte ich mich normalerweise von etwaigen „Trendthemen“, die im Internet kursieren, fern. Ich persönlich bin null auf den Datenschutz eingegangen, obwohl Caro & MT im Hintergrund gearbeitet haben wie die Verrückten, um die Vorschriften umzusetzen und dem Gesetz zu folgen. Ich mag es nicht zu jammern, ich bin eher jemand der Sachen tut – weil in diesem Fall kommen wir ja eh nicht drum herum. Egal wie sehr wir uns aufregen und egal wie sinnlos die neuen Verordnungen sind.

Photo by Scott Webb on Unsplash

Ähnlich ging es mir zu Beginn auch mit der ganzen Abmahnungsthematik. Ich hab mich null damit auseinander gesetzt. Doch jetzt hab ich da so Einiges bei meinen Kolleginnen und Kollegen mitbekommen – da gibt es jetzt kein drum herum mehr. Jetzt müssen auch wir unseren Senf dazu geben. Und wir sprechen hier jetzt nicht aus der professionellen Perspektive. Dies ist eher unser Einblick in das Thema, Dinge, in die wir uns eingelesen haben und Stories, die wir von Freunden und Bekannten in dieser Branche gehört haben.

Diese Woche werde ich die wunderbare Vreni Frost zum Thema Abmahnung interviewen und hoffentlich einige Fragen für mich aber natürlich auch für Euch klären. Vreni musste leider dran glauben und kämpft seit Monaten für unser aller Recht. Dabei geht es nicht nur um uns – also ihren Bloggerkollegen – sondern, so absurd es auch klingen mag, um uns alle. Weil die neuen „Gesetze“, die ja nicht wirklich welche sind, betreffen uns alle.

Wir haben eine tolle Insta-Story von Vanessa Blumenthal für Euch zusammen gefasst und hier mal die wichtigsten Punkte gesammelt. Vorab sei gesagt, weder Vanessa noch wir sind Anwälte ABER wir können Euch zumindest basierend auf den Erfahrungen der Mädels ein paar Eckdaten mit auf den Weg geben. Hier ein kleiner Einblick in die Tiefen des Datenschutz-Dschungel.

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Was ist ein Influencer?

Es gibt sie mittlerweile wie Sand am Meer. Von allen Richtungen bekommt man Notifications und sieht neue Gesichter auf den Social Media Plattformen, allen voran, Instagram. Als Influencer bezeichnet man Personen, welche diese und weitere Plattformen nutzen um Geld zu verdienen, Produkte anzuwerben oder Leute in irgendeiner Hinsicht aufzuklären. Und möglich ist das zum Beispiel durch eine bezahlte Produktplatzierung in einem Instagram-Beitrag.

Und was ist jetzt eigentlich das Problem?

Sobald Produkte auf den Bildern und in den Stories platziert werden, in welcher Form auch immer, muss dies ganz klar und offensichtlich als WERBUNG ausgewiesen werden! Kommt das nicht klar genug hervor, kann man das als wettbewerbswidrige Schleichwerbung ansehen und somit droht die bereits erwähnte Abmahnung.

Wie jetzt Abmahnung?

Wenn der sogenannte Influencer also darauf pfeift und seine Postings nicht als Werbung kennzeichnet, dann verstößt er somit gegen das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten (§ 4 Nr. 3 UWG), und es kann zu einer  Abmahnung kommen.

Okay, da gibt´s hald ein Gesetzt und das gehört eingehalten – Und weiter?

Das Schlimme daran ist, dass Blogger teilweise abgemahnt wurden auch bei Postings, die ihnen keinen Penny in die Tasche gebracht haben. Wenn ich als Influencer auf einem meiner Postings ein Givenchy-Shirt anhabe, müsste ich es als WERBUNG kennzeichnen, auch wenn ich mir das Shirt selbst gekauft und mit Givenchy keine Kooperation habe.

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Und wie muss ich das jetzt kennzeichnen?

Vanessa erklärte in ihrem Video, dass es zB. nicht genüge, das Instagram-Tool zu verwenden in dem man eine ‚paid partnership with…‘ angeben kann. Erstens ist die Kennzeichnung im deutschsprachigen Raum zwingend auf Deutsch zu schreiben und zweitens muss zumindest in den ersten beiden Zeilen, also ganz vorne und klar erkennbar, das Wort WERBUNG stehen.

Steht vor Werbung ein Hashtag, also #werbung, ist das nicht gültig. Generell dürfen nie Hashtags in diesem Zusammenhang verwenden werden. Also auch #ad #anzeige oder sonst was, würde nicht ausreichen und es würde zur Abmahnung kommen! Ad und Advertisement geht eigentlich auch nicht, da Englisch! Also am Sichersten seid ihr mit der Bezeichnung WERBUNG ganz klar und ersichtlich zu Beginn des Postings!

Und wo muss das jetzt überall mit drauf?

Also, die bereits Abgemahnten, die mit tausenden von Euros Verlust und vielen Stunden beim Anwalt, sehr viel mehr Erfahrung haben als wir, meinten: Im Prinzip muss man aktuell ÜBERALL ‚Werbung‘ mit dazu schreiben, sobald man die Rolle eines Influencers Inne hat und bereits Produkte zugesandt bekommt oder Geld mit Postings verdient. Sobald also eine Marke zu sehen ist, auch wenn die nicht im Zusammenhang mit einer Kooperation getragen wird, müsste man das als Werbung kennzeichnen. EBENSO, und das ist richtig krass, müsste man es als Werbung kennzeichnen, wenn ich als Influencer ein Selfie mit meiner besten Freundin mache, das auf meiner Story poste und sie dabei verlinke… Denn laut Wettbewerbsgesetz, hat meine Freundin dadurch einen Vorteil und somit habe ich für sie Werbung gemacht…. Am Sichersten sei man also, wenn man niemanden mehr verlinkt in seinen Postings und Stories, nur wenn es eine Kooperation mit einer Marke gibt und das dann ersichtlich kennzeichnet.

Als Influencer ist man also ein Dauerwerbesender?

Kann man aktuell wirklich so sagen! Alles was ich oder wir als Influencer machen, zeigen, sagen, ist indirekt und direkt Werbung! Das Schräge daran ist, dass mittlerweile alle alles als Werbung kennzeichnen, was im Prinzip wiederum dazu beiträgt, dass man als Follower garnicht mehr weiß ob das jetzt also wirklich bezahlte Werbung ist oder nicht…
Denn im Prinzip hat aktuell jeder Influencer Bammel, dass er irgend etwas falsch macht und vielleicht sogar eine Abmahnung erhält für was auch immer!

Auch Influencerin Vanessa Blumenthal fragt sich „Jetzt kommen wir zu dem Punkt, der mich am meisten bei dieser Geschichte interessiert: Was bringt es, wenn wir nun alles kennzeichnen?“.

Gilt das auch im Nachhinein, also bei alten Postings?

JA! Die Blogger-Profis in diesem Gebiet meinten, dass das Gericht auch Postings von zB. 2016 begutachtet haben. Damals war das Thema noch garnicht am Tisch und ich kann mich erinnern, kaum jemand hat etwas als Werbung ausgewiesen. Hier fehlte einfach noch die Aufklärung von den Behörden… Nun, jetzt ist das aber so, dass man im Prinzip auch bei Postings von vor zwei Jahren abgemahnt werden kann, wenn die Werbe-Kennzeichnung fehlt…. Was man in dem Fall am Besten tun sollte, wir wissen es auch nicht so richtig leider!

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Was passiert jetzt mit Constantly K?

Wir werden natürlich weiterhin alle mit Werbung kennzeichnen. Wir haben uns sowie dieses Thema vor etwa einem Jahr konkreter wurde, generell schon dazu entschieden alles kennzuzeichnen und somit für euch transparent zu sein. Ihr werdet einfach in Zukunft auf unseren Stories das Wort Werbung sehr oft lesen, denn sicher ist sicher und wir möchten unnötige gerichtliche Tagungen vermeiden! Uns ist es hier wirklich wichtig aufzuklären, mitzuhelfen und gemeinsam zu schauen, dass so eine unnötige Abmahnung keinem passiert!!!!

Wie schon erwähnt, wir sind kein Anwalt und kein Rechtsberater, sondern auch wir haben uns durch den Abmahn-Dschungel im Web durchgekämpft und geschaut, was da so an Gerüchten und Informationen kursiert. Wenn ihr tatsächliche Bedenken habt, empfehlen wir Euch, sich an einen Experten zu wenden. Auch wir hören uns weiter um und seid wie gesagt gespannt auf unsere baldige Podcast-Folge mit Vreni Frost!

BY:

mail@constantlyk.com

Karin is the founder and the face of Constantly K. Next to her career as host, she travels the world, visits all fashion weeks and keeps you updated about what´s happening – CONSTANTLY!

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